Kosten
Verhaltenstherapie, Verhaltensberatung
Tierärztliche Leistungen wie Verhaltenstherapie und Verhaltensberatungen werden zeitabhängig berechnet. Die Preise ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022.
Erstberatungen: Die Dauer des ersten Beratungstermins beträgt üblicherweise zwischen 1 und 2,5 Stunden. Die Kosten werden nach tatsächlichen Zeitaufwand berechnet und bewegen sich zwischen ca. 160,– und 400,– Euro.
Zusätzliche Kosten: Abhängig vom individuellen Fall können weitere Kosten entstehen, z.B. für therapeutische Hilfsmittel, verordnete Medikamente oder Rezeptausstellungen, diagnostische Maßnahmen beim Haustierarzt wie Blutentnahmen und Laboranalysen, Auswertungen von Fremdbefunden oder Videomaterial, schriftliche Stellungnahmen, schriftliche Therapiepläne oder Befunde, Rücküberweisungen oder die Erstellung von Gutachten.
Folgetermine: Weitere Termine werden entsprechend dem jeweiligen Leistungsumfang berechnet.
Hausbesuche: Wenn ich zu Ihnen nach Hause komme, fällt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zusätzlich eine Hausbesuchsgebühr sowie Wegegeld je km an.
Telefonische Beratung: Nicht immer ist es zwingend nötig die Verhaltensberatung im Hausbesuch bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Viele Fragen und Probleme können auch in einer telefonischen Sprechstunde geklärt werden. Ich biete Ihnen daher grundsätzlich die Möglichkeit einer telefonische Beratung an. Ob für eine Beratung ein Hausbesuch erforderlich ist oder ein telefonisches Gespräch ausreicht, muss jedoch immer im Einzelfall entschieden werden.
Tätigkeit als Sachverständige für die Prüfung von Hundetrainern gemäß § 11 TierSchG
Die Kosten setzen sich aus Wegegeld und Zeitaufwand gemäß der Verordnung über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in Verwaltungssachen (ZuSEVO) sowie dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) zusammen.
Individuelle Vorbereitung für Hundetrainer für das Fachgespräch gemäß § 11 TierSchG
Da sich Umfang und Intensität der Vorbereitung individuell unterscheiden, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Der entsprechende Stundensatz wird vor Beginn der Zusammenarbeit vereinbart.